Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen können jederzeit Änderungen unterliegen.

Alle Bestellungen bedürfen der Annahme durch CADSTAR.

LESEN SIE DIESES DOKUMENT BITTE AUFMERKSAM DURCH. ES ENTHÄLT DIE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, AUFGRUND DERER CADSTAR, IHRE TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND VERTRETER („CADSTAR“) IHRE HARDWARE- UND SOFTWAREPRODUKTE („PRODUKT“ ODER „PRODUKTE“) AN DEN IM ANGEHÄNGTEN KAUFAUFTRAG ANGEGEBENEN KÄUFER („KÄUFER“) VERKAUFEN.

1. ANNAHME

Die Annahme und Zustimmung zur Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen durch den Käufer wird unter anderem durch die nachstehend aufgeführten Punkte bezeichnet:

2. PREISFINDUNG UND VERKAUFSANGEBOT

In den Preisen sind entsprechende Mehrwert-, Gebrauchs- und Verbrauchssteuern oder ähnliche Steuern nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vermerkt. Preise auf Verkaufsangeboten gelten für die Dauer des auf dem Angebot angegebenen Zeitraums. Die Preise können jederzeit Änderungen unterliegen.

3. BEZAHLUNG

Die Zahlungsbedingungen unterliegen dem alleinigen Ermessen von CADSTAR und werden bei Aufgabe einer Bestellung angenommen. Alle Zahlungen sind in der EURO-Währung vorzunehmen, sofern nicht anders vereinbart. CADSTAR entscheidet nach alleinigem Ermessen über die Gewährung von Darlehen für den Käufer. Wenn ein Darlehen eingeräumt wird, wird dem Käufer nach dem Versand des Produktes eine Rechnung zugestellt. Der Käufer muss die Rechnungen spätestens einundzwanzig (21) Tage ab Rechnungsdatum begleichen (sofern durch CADSTAR nicht schriftlich anders angegeben). Auf überfällige Beträge fallen Zinsen in Höhe von 1,0 % pro Monat (12 % pro Jahr) an. Wenn kein Darlehen eingeräumt wird, verlangt CADSTAR die volle Bezahlung vorab. Anzahlungen müssen per Banküberweisung erfolgen. Die Rückgabe des Produktes unterliegt den hierin aufgeführten Rückgabe- und Umtauschbedingungen.

4. STEUERN

Der Käufer bezahlt alle entsprechenden Mehrwert-, Gebrauchs-, Verbrauchssteuern oder ähnliche Steuern, wo und wenn anwendbar, sofern der Käufer CADSTAR keine Ausnahmebescheinigung vorlegt, die von der zuständigen Steuerbehörde angenommen wird.

5. EIGENTUM UND LIEFERUNG

Entsprechend Abschnitt 6 geht das Eigentum an dem Produkt bei Abholung durch den Spediteur von CADSTAR auf den Käufer über. Das Eigentumsrecht an jeglicher Software verbleibt bei dem Lizenzgeber und wird in Übereinstimmung mit der entsprechenden Lizenzvereinbarung geregelt. Lieferdaten sind annähernde Angaben. CADSTAR ist verpflichtet, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um alle Bestellungen nach dem von CADSTAR zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung abgegebenen Lieferplan zu erfüllen. CADSTAR garantiert keinesfalls den Versand nach solch einem Lieferplan und darf nicht für Schäden aufgrund von verspäteten Lieferungen, einschließlich Verspätungen aufgrund von Ausfuhrbeschränkungen oder nicht vorrätigen Artikeln, haftbar gemacht werden. Der Käufer trägt die Kosten für die Beschaffung aller erforderlichen Ausfuhrerlaubnisse oder -bewilligungen.

Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ist CADSTAR berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen; die hierin festgelegten Geschäftsbedingungen gelten einzeln für jede Lieferung.

6. VERSAND

Alle angegebenen Preise (einschließlich Reparaturen, Teile und Waren) sind ab Werk der von CADSTAR bezeichneten Einrichtung. Das Risiko von Verlust oder Beschädigung trägt ab Übergabe des Produktes an den Spediteur der Käufer. Der Käufer trägt die Kosten des Versandes und der Versicherung.

7. RÜCKGABE UND UMTAUSCH

Alle Produktrückgaben erfordern eine Rücksendenummer (RMA-Nummer), die von CADSTAR vergeben wird. Kontaktieren Sie bitte CADSTAR, um eine RMA-Nummer zu erhalten. Alle Rückgabesendungen von Produkten ohne RMA-Nummer werden von CADSTAR abgelehnt und es erfolgt keine Erstattung. Der Käufer trägt alle Versandkosten für Rücksendungen aus welchem Grund auch immer. Produkte müssen im gleichen Zustand wie bei der ursprünglichen Lieferung an CADSTAR zurückgegeben werden. Wenn das Produkt nicht im gleichen Zustand wie bei der ursprünglichen Lieferung an CADSTAR zurückgegeben wird, kann dem Käufer eine Gebühr für die Beschädigung, Rücknahme oder Fehlteile in Rechnung gestellt werden. CADSTAR entscheidet nach eigenem Ermessen über Darlehen, Ersatz, Umtausch, Reparatur oder Beseitigung von Mängeln.

8. ANWENDBARES RECHT

Alle Verkäufe werden durch die Gesetze des Staates Österreich, geregelt und nach ihnen ausgelegt, jedoch mit Ausnahme des auf die Rechtswahl anwendbaren Gerichtsstands. Das UN-Kaufrecht und alle Rechtsordnungen, die solch ein Abkommen anwenden, sind, wenn anderenfalls anwendbar, für Bestellungen oder Verkäufe nicht anwendbar. Der Käufer stimmt der Rechtsprechung der Gerichte von Österreich bei allen Klagen, Maßnahmen oder Verfahren, die aus den Geschäftsbedingungen entstehen zu und erkennt sie an. Der Gerichtsstand ist 5600 St. Johann im Pongau.

9. GARANTIE

Alle Produkte tragen eine begrenzte Garantie von ein (1) Jahren auf Teile und Verarbeitung des Materials sowie Fertigungsfehler und verfügen über technische Unterstützung per Telefon oder E-Mail von ein (1) Jahren. Die Garantie gilt nur für den ursprünglichen Käufer und ist nicht übertragbar. CADSTAR garantiert nicht die Kompatibilität der Produkte mit Produkten von anderen Anbietern. Die Garantie erlischt, wenn Firmenkennzeichnungen entfernt werden. Reparierte oder ersetzte Produkte tragen für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit des Produkts eine Garantie. CADSTAR ist nicht für Mängel an den Produkten verantwortlich, die aufgrund von Beschädigungen des Produkts infolge unsachgemäßer Handhabung während des oder nach dem Versand(es), Zweckentfremdung, Nachlässigkeit, unsachgemäßer Installation oder unsachgemäßem Betrieb (einschließlich, aber nicht ausschließlich radioaktiver oder anderer gefährlicher Umgebungen), Reparatur, Veränderung, Unfällen oder aus allen anderen Gründen entstehen, die nicht auf fehlerhafte Verarbeitung seitens CADSTAR zurückzuführen sind.

CADSTAR LEHNT ALLE ANDEREN GARANTIEN, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, AUSDRÜCKLICH AB, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN DER VERKEHRSFÄHIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

10. HAFTUNGSBEGRENZUNG

CADSTAR ODER IHRE VERTRETER SIND IN KEINEM FALL FÜR DIREKTE, SPEZIELLE, UNBEABSICHTIGTE ODER FOLGESCHÄDEN EINER PARTEI GEGENÜBER HAFTBAR (EINSCHLIESSLICH SCHÄDEN DURCH GEWINNRÜCKGANG, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON UNTERNEHMENSINFORMATIONEN ODER -DATEN), DIE AUS DER LEISTUNG ODER NICHT ERFOLGTER LEISTUNG UNTER DIESEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, ODER AUS DER EINRICHTUNG, LEISTUNG ODER VERWENDUNG VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, DIE HIERZU NACHFOLGEND VERKAUFT WERDEN, RESULTIEREN, OB AUFGRUND VON VERTRAGSBRUCH, GARANTIEVERLETZUNG, NACHLÄSSIGKEIT ODER ANDEREN URSACHEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DIE HAFTUNG VON CADSTAR ÜBERSCHREITET NIEMALS DEN VOM KÄUFER HIERUNTER GEZAHLTEN PREIS. CADSTAR IST NICHT FÜR INDIREKTEN SCHADEN, BUßZAHLUNGEN ODER FÜR FORDERUNGEN DURCH EINE DRITTE PARTEI HAFTBAR, SOFERN ES HIERIN NICHT AUSDRÜCKLICH FESTGELEGT IST.

11. VERZICHTERKLÄRUNG

Ein Nicht-Bestehen von CADSTAR auf der strengen Erfüllung jeglicher hierin aufgeführten Bestimmungen ist nicht als Verzicht ihrer Rechte und Rechtsmittel anzusehen.

12. VERÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN

Ergänzungen, Veränderungen oder Austausch dieses Vertrages, einschließlich durch den Gebrauch von zusätzlichen Unterlagen, sind für keine Partei gültig oder bindend,

sofern es nicht schriftlich vereinbart und von allen hier beteiligten Parteien unterzeichnet wurde.

13. SALVATORISCHE KLAUSEL

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen von einem zuständigen Gericht für unwirksam oder undurchführbar gehalten werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unberührt; diese werden so ausgelegt, dass sie die Absichten der hier beteiligten Parteien bestmöglich umsetzen.

14. HÖHERE GEWALT

CADSTAR ist für Verspätungen oder Leistungsausfälle, einschließlich Verspätungen oder Nicht-Lieferung, die durch höhere Gewalt, Feuer, Überflutung, Unfall, Unruhen, Krieg, Staatsintervention, verspätete Ausstellung von Ausfuhrgenehmigungen, Embargos, Streiks, Schwierigkeiten mit der Belegschaft, Versagen der Ausrüstung oder andere Ursachen entstehen, die über den Einfluss von CADSTAR hinausgehen, nicht haftbar.

15. ÜBERSCHRIFTEN

Die Überschriften der Abschnitte hierin dienen lediglich der Einfachheit von Verweisungen und dürfen die Struktur oder Auslegung dieser Geschäftsbedingungen nicht beeinträchtigen.
 

16. DATENSCHUTZ

Mit Zustimmung der AGB, STIMMEN SIE AUCH DEN AKTUELLEN DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN  des Onlineshops und der Fa. CADstar Technology GmbH zu.
 


18. GESAMTER VERTRAG

Diese Geschäftsbedingungen begründen die gesamte Vereinbarung zwischen CADSTAR und dem Käufer hinsichtlich des Erwerbs von Produkten. DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SIND ALS ERGÄNZUNG ZU DEN IN ALLEN ANWENDBAREN SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNGEN ENTHALTENEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SOWIE ZU ALLEN LIZENZ-, ENTWICKLUNGS-, SUPPORT-, BETA-TEST-, BEWERTUNGS- UND VERKAUFSVEREINBARUNGEN ODER ALLEN ANDEREN SCHRIFTLICHEN VERKAUFSVEREINBARUNGEN („DIE VEREINBARUNGEN“) VORGESEHEN, DIE ZUVOR ODER ANSCHLIESSEND ZWISCHEN KÄUFER UND CADSTAR VEREINBART WURDEN, SIND DIESEN JEDOCH AUSDRÜCKLICH UNTERGEORDNET UND UNTERLIEGEN DIESEN. DIE VEREINBARUNGEN ERSETZEN ALLE WIDERSPRÜCHLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER BESTIMMTEN PRODUKTE, AUF DIE SIE SICH BEZIEHEN, WÄHREND DIE VEREINBARUNGEN BESTEHEN BLEIBEN. Alle Geschäftsbedingungen, die in von dem Käufer aufgegebenen Kaufaufträgen enthalten sind oder an sie geknüpft sind, stellen keinen Teil der Vereinbarungen dar; solche Geschäftsbedingungen werden hiermit von CADSTAR ausdrücklich abgelehnt.